Kundendienstbedienungen

Die Kundendienstbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vereinbarungen der Firma Jaculy Drucklufttechnik sowohl in laufender als auch künftiger Geschäftsverbindungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Nach Beendigung der Arbeiten ist durch den Auftraggeber auf den Arbeitsbescheinigungen durch rechtsverbindliche Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu bestätigen. Wird die Montage auf Veranlassung des Auftraggebers unterbrochen, so werden die bis dahin aufgelaufenen Montagekosten abgerechnet.

Alle Angebote sind freibleibend.

Genannte Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung für von uns ausgeführter Arbeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser für grob, fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Entschädigung für solche Schäden beschränkt sich auf die Höchstgrenzen einer üblichen Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Zurückhaltung und Aufrechnung sind ausschliesslich nur mit solchen Forderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Die vorstehenden Bedingungen werden auf Anforderung übersandt oder vom Monteur bei seiner Ankunft dem Auftraggeber übergeben. Gerichtsstand ist Oberhausen

Stundensätze

Monteurstunde 75,00 €
Technikerstunden 105,00 €
Helferstunde 59,95 €
Kältetechnikerstunde 92,50 €

Diese Stundensätze gelten für Arbeits- und Wartezeiten.

Überstundensätze

Ab der ersten Überstunde
50 % werktags
100 % sonntags
Zuschlag auf den Normalstundensatz: 125 % an bundeseinheitlichen und NRW-Feiertagen, außer 150 % am 01.05. 25. und 26.12. bzw. 01.01.

Reisekosten

Reisekosten werden pauschal in Rechnung gestellt:

innerhalb Oberhausen 25,00 €

bis 20 km (Zone 1) 65,00 €
21 - 40 km (Zone 2) 97,50 €
41 - 60 km (Zone 3) 135,00 €
61 - 80 km (Zone 4) 190,00 €
81 - 100 km (Zone 5) 270,00 €
ab 100 km auf Anfrage


Erläuterungen

Wartezeit: Ist jeder Zeitraum, in dem unser Monteur am Arbeitsort zur Verfügung des Auftraggebers steht, aber ohne sein Verschulden gehindert ist, im Interesse des Auftraggebers tätig zu sein.

Arbeitszeit: Notwendige Vorbereitungszeiten gelten als Arbeitszeit. Angefangene halbe Stunden werden als volle halbe Stunden abgerechnet.

Überstunden: Als Überstunde gilt jede vor oder nach der betriebsüblichen Arbeitszeit. Geleistete Arbeits-,Warte- oder Reisestunde.

Als Arbeitszeit gilt Montag- Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 7.00 bis 14.00 Uhr.